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Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

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Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei Auftragserteilung von Ihnen als Kunde anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehungen und Vertragsbedingungen zwischen Ihnen (Auftraggeber) und Rona van der Zander (Auftragnehmerin). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Auftragnehmerin ausdrücklich nur nach schriftlicher Bestätigung an. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

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Workshops und Seminare
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu zahlen. 

Vereinbarte Workshoptermine können bis zu 14 Tage vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden. Termine, die weniger als 14 Tage und mehr 
als 48 Std. vor dem Termin abgesagt werden, werden zu 50% in Rechnung gestellt. Termine, die weniger als 48 Std. vor dem Termin abgesagt 
werden, werden voll in Rechnung gestellt.

Angemeldete TeilnehmerInnen, die nicht zum Workshop erscheinen, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Workshopgebühr.

 

Die Auftragnehmerin van der Zander behält sich die Absage des Seminars aus wichtigem Grund vor. In diesem Fall werden bereits bezahlte Seminargebühren erstattet bzw. die Rechnungsstellung entfällt. Als wichtige Gründe gelten höhere Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der Trainerin nicht zu vertretende Umstände. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, mit dem/der Auftraggeberin im gegenseitigen Einverständnis einen Alternativtermin zu vereinbaren.

 

Die technische Ausstattung für die Coachings/Workshops (Beamer, Flipchart/s etc.) liegt im Verantwortungsbereich des/der AuftraggeberIn. Das Angebot enthält keine Raumbuchungen und kein Catering.

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Firmenworkshops und Vorträge

Die Absage eines Vortrags, Seminars oder Workshops ist bis 4 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich, sofern diese schriftlich bei der Auftragnehmerin eingegangen ist. Geht die schriftliche Abmeldung weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung ein, so ist die volle Gebühr fällig.

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Die Auftragnehmerin ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen. Als wichtige Gründe gelten höhere Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der Trainerin nicht zu vertretende Umstände. In diesem Fall werden bereits bezahlte Seminargebühren erstattet bzw. die Rechnungsstellung entfällt. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, mit dem/der Auftraggeberin im gegenseitigen Einverständnis einen Alternativtermin zu vereinbaren.

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Verschwiegenheitserklärung

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur völligen Verschwiegenheit. Dies umfasst sämtliche Inhalte der Ausbildungsleistungen, sämtliche Informationen, über die Person des Kunden und sein privates und/oder berufliches bzw. geschäftliches Umfeld sowie sämtliche bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Diese Verpflichtung besteht über die Vertragslaufzeit hinaus und erlischt nur insoweit, wie der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt hat.

 

 

 

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